Die
Satzung des Fuldaer Geschichtsvereins
§ 1
Name und Sitz
Der am 1. August 1896 gegründete „Fuldaer Geschichtsverein“ hat
seinen Sitz in Fulda. Er ist als e.V. in das Vereinsregister
Fulda eingetragen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2
Zweck
Der Fuldaer Geschichtsverein verfolgt
ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke, nämlich der
Erforschung und Darstellung der Geschichte, Kultur und Wirtschaft
des Gebietes der ehemaligen Fürstabtei Fulda sowie anderer
Gebiete, soweit sie mit diesen in Verbindung stehen.
Der Verein erstrebt keinen Gewinn.
Alle ihm zufließenden Mittel dürfen nur für
die in der Satzung festgelegten Zwecke verwendet werden. Keine
Person darf durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des
Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Mitglieder
erhalten keinerlei Gewinne oder sonstige Zuwendungen aus Mitteln
des Vereins.
§ 3
Mitgliedschaft
Der Fuldaer Geschichtsverein besteht aus ordentlichen Mitgliedern
und Ehrenmitgliedern.
(a) Ordentliches Mitglied kann jeder
werden, der sich für
die Ziele des Geschichtsvereins interessiert und den Verein
unterstützen will. Die Aufnahme erfolgt nach schriftlicher
oder mündlicher Anmeldung durch den Vorstand.
(b) Zu Ehrenmitgliedern können vom Vorstand Persönlichkeiten
vorgeschlagen werden, die sich um den Verein besondere Verdienste
erworben haben. Die Mitgliederversammlung entscheidet über
den Vorschlag. Ehrenmitglieder sind von der Zahlung des Beitrages
befreit.
§ 4
Rechte und Pflichten
Die Mitglieder haben das Recht, in der
Mitgliederversammlung durch Stimmabgabe über die Geschicke des Vereins zu entscheiden.
Sie haben die Pflicht, die Ziele des Vereins nach Kräften
zu fördern.
Aus der Mitte des Fuldaer Geschichtsvereins
können Sektionen
im Fuldaer Geschichtsverein gebildet werden, sofern für
eine Sektion eine eigenständige Gegenstandsbeschreibung
in Übereinstimmung mit § 2 der Satzung definiert
wird. Der Vorstand überprüft die Übereinstimmung
des eigenständigen Gegenstandsbereichs mit § 2 der
Satzung.
§ 5
Mitgliedsbeitrag
Jedes Mitglied leistet einen Jahresbeitrag,
dessen Höhe
durch die Mitgliederversammlung festgesetzt wird. Dafür
erhalten die Mitglieder bevorzugt die von dem Verein herausgegebenen
Veröffentlichungen.
§ 6
Austritt
Der Austritt aus dem Verein hat durch
schriftliche Abmeldung zu geschehen, doch ist der Beitrag
für das laufende Jahr
zu entrichten.
§ 7
Organe
Zur Leitung der Geschäfte des Vereins wählt
die Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit den
Vorstand.
§ 8
Der Vorstand wird auf 4 Jahre gewählt und bleibt darüber
hinaus bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt. Er besteht aus
dem 1. Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schriftleiter
der Fuldaer Geschichtsblätter, zwei Schriftführern,
einem Kassenwart und sieben Beisitzern. Scheidet ein Mitglied
aus dem Vorstand aus, so wählt sich dieser selbst einen
Nachfolger bis zur nächsten Mitgliederversammlung. Wenn
Sektionen mindestens 25 Mitglieder zählen, haben sie Anspruch
auf einen Sitz im Vorstand. Der Vorstand im Sinne des § 26
BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch
je 1 Mitglied des Vorstandes alleine vertreten. Die Tätigkeit
in den Organen ist ehrenamtlich.
§ 9
Der Vorstand tritt so oft zusammen,
als es die Geschäfte
des Vereins erfordern. Er beschließt über die Veröffentlichungen
und wissenschaftlichen Veranstaltungen des Vereins und verfügt über
die vorhandenen Geldmittel. Der Vorstand ist bei Anwesenheit
von 4 Mitgliedern beschlußfähig. Er beschließt
mit einfacher Mehrheit. Bei Stimengleichheit entscheidet die
Stimme des Vorsitzenden.
§ 10
Die Mitgliederversammlung ist zu berufen,
wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn der
10. Teil der Mitglieder
die Berufung schriftlich unter Angabe der Gründe verlangt.
Die Mitgliederversammlung wird wenigstens einmal im Jahr von
dem Vorsitzenden einberufen. Dies geschieht durch Bekanntgabe
in den Fuldaer Tageszeitungen oder durch schriftliche Mitteilung
(Drucksache). Auf ihr werden die Vereinsangelegenheiten behandelt.
Arbeits- und Finanzberichte entgegengenommen, der Voranschlag
aufgestellt und der Vorstand gewählt. Beschlüsse
werden mit Stimmenmehrheit der erschienenen Mitglieder gefaßt.
Sie sind zu Protokoll zu nehmen, das vom Vorsitzenden oder
seinem Stellvertreter zu unterzeichnen ist.
§ 11
Bücherei
Die Bücherei des Fuldaer Geschichtsvereins wird als Leihgabe
in der Hochschul- und Landesbibliothek Fulda aufbewahrt und
steht jedem zur Benutzung zur Verfügung.
§ 12
Satzungsänderung
Satzungsänderungen bedürfen einer 2/3-Mehrheit der
erschienenen Mitglieder. Anträge müssen 2 Wochen
vor der Versammlung den Mitgliedern schriftlich mitgeteilt
sein.
§ 13
Auflösung
Der Verein kann nur durch Beschluss
einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung
auf Grund eines allen Mitgliedern
mindestens 4 Wochen vorher mitgeteilten Antrages aufgelöst
werden. Der Auflösungsbeschluss bedarf einer Mehrheit
von 2/3, wobei 2/3 sämtlicher Mitglieder erschienen sein
müssen. Ist die Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig,
ist binnen Monatsfrist eine 2. einzuberufen, die dann mit einfacher
Stimmenmehrheit der erschienenen Mitglieder entscheidet. Darauf
ist bei der Einladung besonders hinzuweisen.
§ 14
Im Falle der Auflösung des Vereins fällt das gesamte
Vermögen der Stadt Fulda zu mit der Maßgabe, es
für die Heimatpflege im Sinne des Vereins zu verwenden.
Die Mitglieder erhalten im Falle der Auflösung weder finanzielle
noch sachliche Vermögenswerte.
In einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am
17. Juli 1997 wurde die Satzung in den §§ 4 und 8
ergänzt und in der vorstehenden Form von den anwesenden
Mitgliedern ohne Gegenstimme bei einer Stimmenthaltung beschlossen.
Fulda, 07. 9.2010
1. Vorsitzender
(Oberbürgermeister
Gerhard Möller)
2. Vorsitzender
(Dr.
Thomas Heiler)
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