Die Satzung des Fuldaer Geschichtsvereins

§ 1 Name und Sitz
Der am 1. August 1896 gegründete „Fuldaer Geschichtsverein“ hat seinen Sitz in Fulda. Er ist als e.V. in das Vereinsregister Fulda eingetragen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck
Der Fuldaer Geschichtsverein mit Sitz in Fulda verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Heimatkunde.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Erforschung und Darstellung der Geschichte, Kultur und Wirtschaft des Gebietes der ehemaligen Fürstabtei Fulda sowie anderer Gebiete, soweit sie mit diesem in Verbindung stehen.

§ 3 Selbstlose Tätigkeit
Der Fuldaer Geschichtsverein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 4 Mittelverwendung
Mittel des Fuldaer Geschichtsvereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

§ 5 Verbot von Begünstigungen
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 6 Vermögensübertragung bei Auflösung und Aufhebung
Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft an die Stadt Fulda, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke der Heimatpflege im Sinne des § 1 zu verwenden hat.

Die Mitglieder erhalten im Falle der Auflösung weder finanzielle noch sachliche Vermögenswerte.

§ 7 Mitgliedschaft
Der Fuldaer Geschichtsverein besteht aus ordentlichen Mitgliedern und Ehrenmitgliedern.

Ordentliches Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, die sich für die Ziele des Geschichtsvereins interessiert und den Verein unterstützen will. Die Aufnahme erfolgt nach schriftlicher Anmeldung und nachfolgender Bestätigung durch den Verein.

Zu Ehrenmitgliedern können vom Vorstand Persönlichkeiten vorgeschlagen werden, die sich um den Verein besondere Verdienste erworben haben. Die Mitgliederversammlung entscheidet über den Vorschlag. Ehrenmitglieder sind von der Zahlung des Beitrages befreit.

§ 8 Rechte und Pflichten
Die Mitglieder haben das Recht, in der Mitgliederversammlung durch Stimmabgabe über die Geschicke des Vereins zu entscheiden. Sie haben die Pflicht, die Ziele des Vereins nach Kräften zu fördern.

Aus der Mitte des Fuldaer Geschichtsvereins können Sektionen im Fuldaer Geschichtsverein gebildet werden, sofern für eine Sektion eine eigenständige Gegenstandsbeschreibung in Übereinstimmung mit § 2 der Satzung definiert wird. Der Vorstand überprüft die Übereinstimmung des eigenständigen Gegenstandsbereichs mit § 2 der Satzung.

§ 9 Mitgliedsbeitrag
Jedes Mitglied leistet einen Jahresbeitrag, dessen Höhe und Fälligkeit durch die Mitgliederversammlung festgelegt wird. Dafür erhalten die Mitglieder bevorzugt die von dem Verein herausgegebenen Veröffentlichungen.

§ 10 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch

  1. schriftliche Austrittserklärung gegenüber einem Vorstandsmitglied, die jederzeit möglich ist;
  2. den Tod natürlicher oder das Erlöschen juristischer Personen oder
  3. durch Ausschluss.

Auch im Falle der Beendigung der Mitgliedschaft ist der Beitrag für das laufende Jahr zu entrichten.

§ 11 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. Die Tätigkeit in den Organen ist ehrenamtlich.

§ 12 Vorstand
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf 4 Jahre gewählt und bleibt darüber hinaus bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt. Er besteht aus

  • dem oder der Vorsitzenden,
  • dem oder der stellvertretenden Vorsitzenden,
  • dem Schriftleiter / der Schriftleiterin der Fuldaer Geschichtsblätter,
  • einem Schriftführer / einer Schriftführerin,
  • einem Kassenwart / einer Kassenwartin und
  • acht Beisitzern und Beisitzerinnen.

Der Vorstand kann weitere Beisitzer und Beisitzerinnen mit beratender Funktion kooptieren.

Scheidet ein Mitglied während seiner Amtszeit aus dem Vorstand aus, so bestimmt der Vorstand ein Ersatzmitglied, dessen Amtszeit bis zur nächsten Mitgliederversammlung dauert.

Wenn Sektionen mindestens 25 Mitglieder zählen, haben sie Anspruch auf einen Sitz im Vorstand. Insoweit erhöht sich die Anzahl der Beisitzer und Beisitzerinnen.

Der Vorstand führt die Geschäfte im Sinne der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Er ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht der Mitgliederversammlung zugewiesen sind. Er beschließt insbesondere über die Veröffentlichungen und wissenschaftlichen Veranstaltungen des Vereins und verfügt über die vorhandenen Geldmittel.

Sitzungen des Vorstands werden von dem / der Vorsitzenden oder dem / der stellvertretenden Vorsitzenden im Verhinderungsfall so oft einberufen, wie es die Geschäfte des Vereins erfordern. Die Einberufung erfolgt schriftlich oder in Textform per E-Mail unter Angabe der Tagesordnung. Die Frist beträgt eine  Woche, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Einladung an die letzte, dem Verein bekannte Adresse genügt. Der Vorstand ist bei Anwesenheit von 4 Mitgliedern beschlussfähig. Er beschließt mit einfacher Mehrheit. Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des / der Vorsitzenden.

Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem / der Vorsitzenden und dem / der stellvertretenden  Vorsitzenden, die beide zur  gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung des Vereins alleinvertretungsbefugt sind.

§ 13 Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung wird einmal im Jahr vom Vorstand einberufen.

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn 10 Prozent der Vereinsmitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe der Gründe verlangen.

Zu den Mitgliederversammlungen ist schriftlich, in Textform per E-Mail oder auf den Seiten der Stadt Fulda in der Fuldaer Zeitung unter Angabe der Tagesordnung durch den Vorstand einzuladen. Die Frist beträgt zwei, bei vorgesehenen Satzungsänderungen vier Wochen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Einladung an die letzte, dem Verein bekannte Mitgliedsadresse.

Die Mitgliederversammlung ist für folgende Angelegenheiten zuständig:

  • Entgegennahme, Prüfung und Genehmigung der Rechnungslegung,
  • Entgegennahme des Berichts des Vorstandes,
  • Wahl von zwei Kassenprüfern oder Kassenprüferinnen,
  • Entlastung und Wahl des Vorstandes,
  • Entscheidung über den Ausschluss von Mitgliedern,
  • Beschlüsse über Satzungsänderungen,
  • Festsetzung der Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge,
  • Auflösung des Vereins.

Der / die Vorsitzende leitet die Mitgliederversammlung, soweit diese keine andere Versammlungsleitung bestimmt. Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit der erschienenen Mitglieder gefasst. Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen. Bei Stimmgleichheit ist ein Antrag abgelehnt. Satzungsänderungen und Änderungen des Vereinszwecks erfordern eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen.

Beschlüsse sind zu Protokoll zu nehmen, das von dem /der Vorsitzenden oder seiner Stellvertretung zu unterzeichnen ist.

§ 14 Bibliothek
Die Bibliothek des Fuldaer Geschichtsvereins wird als Leihgabe in der Hochschul- und Landesbibliothek Fulda im Gebäude der Hochschul-, Landes- und Stadtbibliothek aufbewahrt und steht allen Interessierten zur Benutzung zur Verfügung.

§ 15 Auflösung
Der Verein kann nur durch Beschluss einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung auf Grund eines allen Mitgliedern mindestens 4 Wochen vorher mitgeteilten Antrages aufgelöst werden. Der Auflösungsbeschluss bedarf einer Mehrheit von 2/3, wobei 2/3 sämtlicher Mitglieder erschienen sein müssen. Ist die Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, ist binnen Monatsfrist eine 2. einzuberufen, die dann mit einfacher Stimmenmehrheit der erschienenen Mitglieder entscheidet. Darauf ist bei der Einladung besonders hinzuweisen.

Fulda, 10. 03.2020